„Es drohten bis zu fünf Jahre“ ist nicht die verhängte Strafe. Die Bewährung ist kein Freispruch.
Strafrahmen, Schlagzeile, Bewährung, Tätigkeitsverbot und Entlassung aus dem Korps addieren sich nicht zu einer Waagschale der Gerechtigkeit. Das Gesetz hält sie getrennt — und bei einer Strafverfolgung gibt es noch nichts zu vergleichen.

