Technologie, Privatsphäre & Familie
Hinterbliebene können die Wünsche eines Menschen kennen und dennoch keinen Zugang zu seinen Daten erhalten. Ein Anbieter kann ein Nachlasswerkzeug anbieten, ein Konto kann an ein Gerät gebunden sein, und manche Geheimnisse sollten im Gegenteil niemandem bekannt sein. Ein digitaler Nachlass ist daher kein einzelnes Passwort in einem Umschlag, sondern ein Plan für verschiedene Arten von Vermögenswerten.
1. Was sich belegen lässt
Erwägungsgrund 27 der DSGVO besagt, dass die Verordnung nicht für personenbezogene Daten Verstorbener gilt, und lässt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eigene Regeln festzulegen. Das bedeutet nicht, dass nach dem Tod automatisch alle Daten öffentlich oder ohne rechtlichen Schutz sind.[1]
Google bietet den Kontoinaktivität-Manager, in dem Nutzer vorab eine Wartezeit, Kontakte und ausgewählte zu teilende Daten festlegen oder die Löschung des Kontos veranlassen können. Die Funktion hilft nur, wenn sie vorher eingerichtet wurde und die Kontaktdaten aktuell bleiben.[2]
Apple ermöglicht die Bestimmung eines Nachlasskontakts. Für einen Zugangsantrag sind ein Zugriffsschlüssel und eine Sterbeurkunde erforderlich, und der bereitgestellte Datenumfang unterliegt Einschränkungen; es handelt sich weder um die Übernahme des Passworts noch um eine vollständige Entsperrung des Kontos.[3][4]
2. Wie die Behauptung im Kontext zu lesen ist
Zunächst muss das Inventar aufgeteilt werden: Erinnerungen, finanzielle oder geschäftliche Vermögenswerte, Lizenzen und Abonnements, Arbeitsdaten, Gesundheitsinformationen und Authentifizierungsgeheimnisse. Jede Gruppe braucht einen anderen Verwalter und eine andere Übergabeform.
Ein Passwort im Testament kann Jahre später veraltet sein, und ein Testament bleibt möglicherweise nicht in allen Phasen des Verfahrens vertraulich. Sicherer sind die offiziellen Plattformwerkzeuge, ein Passwortmanager mit Notfallzugriff und ein separates Anweisungsdokument, das die Geheimnisse selbst nicht enthält.
Der Plan muss auch festlegen, was gelöscht werden soll. Die automatische Aufbewahrung von allem kann die Privatsphäre des Verstorbenen und der Menschen in seinen Nachrichten und Fotos verletzen. Nachlass bedeutet nicht nur Zugang, sondern auch legitime Grenzen des Zugangs.
- Die DSGVO selbst regelt Daten Verstorbener nicht nach demselben System wie Daten Lebender.
- Große Plattformen verfügen über eigene, im Voraus konfigurierbare Nachlasswerkzeuge.
- Kontozugang und Eigentum an einzelnen Vermögenswerten sind nicht dieselbe Frage.
- Den Ausgang eines konkreten Erbstreits ohne Kenntnis des Rechts und der Verträge.
- Ob alle wichtigen Daten im Export der jeweiligen Plattform enthalten sind.
- Ob das Familieninventar ohne regelmäßige Prüfung aktuell ist.
3. Fünf Kontrollfragen
- Welche Daten sollen aufbewahrt, übergeben oder gelöscht werden?
- Gibt es einen offiziellen Nachlasskontakt oder Kontakt für ein inaktives Konto?
- Wer hat die rechtliche Befugnis und wer den technischen Zugang?
- Wo liegen die Anweisungen, ohne Passwörter im Klartext zu speichern?
- Wurde der Plan im vergangenen Jahr getestet und aktualisiert?
4. Fazit
Ein digitales Erbe entsteht nicht mit einem einzigen universellen Passwort. Ein funktionierender Plan verbindet Inventar, Wünsche, rechtliche Befugnisse und die offiziellen Werkzeuge der Dienste und schützt dabei Geheimnisse sowie die Privatsphäre anderer Menschen.
— Jiný Kontext
